Standorte: Mannheim und Villengen-Schwenningen
Baden-Württemberg (BW) führt im kommenden Schuljahr den Religionsunterricht sunnitischer Prägung und alevitischen Religionsunterricht ein. Das beschloss der Ministerrat am 13. Dezember in Stuttgart.
Nach jahrelangen Bemühungen der Alevitischen Gemeinde Deutschland und Gemeinden in BW wird vom Schuljahr 2006/2007 alevitischer Religionsunterricht nach § 7.3 Grundgesetzes in den Klassen eins und zwei zuerst an zwei Grundschulen eingeführt. „Damit kommen wir einem wichtigen Ziel der Gleichberechtigung unserer Mitglieder näher“, sagte Turgut Öker, der Vorsitzender der Alevitischen Gemeinde Deutschland. Voraussichtlich an einer Grundschule in Villingen-Schwenningen und an einer Grundschule in Mannheim wird der alevitische Religionsunterricht eingeführt.
 Die Schulen, an denen der Religionsunterricht mit sunnitischer Prägung angeboten werden soll, sind die Rosenstein Schule und/oder die Schwabschule in Stuttgart, die Goldbergschule und die Hinterweilschule in Sindelfingen, die Dammgrundschule in Heilbronn, die Grundschule Rollhof in Schwäbisch Hall, die Adolf-Reichwein-Schule in Freiburg, die Georg- Monsch- Schule in Offenburg, die Humboldt-Grundschule und die Neckar-Grundschule in Mannheim.
„Nach jahrelanger gewissenhafter Vorbereitung, zu der auch die sorgfältige Erarbeitung der Lehrpläne gehörte, können wir nun diesen Weg gehen, der von allen Beteiligten akzeptiert wird“, betonte Kultusminister Helmut Rau (CDU).
Nach Angaben aus dem Kultusministerium verfolgt kein anderes Bundesland derzeit den Ansatz Baden-Württembergs zu einem Religionsunterricht mit Bekenntnischarakter.
 SPD-Landesvorsitzende Ute Vogt begrüßte, dass „die Landesregierung das Vorhaben endlich angeht.“ Sie kritisierte aber, die „permanente Modellgeschichte“. Mutiger wäre es gewesen, den Unterricht grundsätzlich an allen Schulen einzuführen.
Von Januar bis Juni 2006 werden Lehrer qualifiziert, die sich für einen Religionsunterricht bereit erklärt haben. Auch religions-verfassungsrechtliche Aspekte sind beachtet werden müssen. Dieser Aspekt ist bei den Aleviten durch die Alevitische Gemeinde Deutschland (AABF) gewährleistet. Die AABF wurde nach § 7.3. GG als eine Religionsgemeinschaft eingestuft.
Der Lehrplan für den alevitischen Religionsunterricht wird seit August 2005 durch eine gemischte Kommission überarbeitet.
Die alevitischen Ortsgemeinden hatten schon im Juni 2005 eine Anmeldungsaktion für einen alevitischen Religionsunterricht gestartet und dabei kamen sie zum Ergebnis, dass in vielen Ortschaften für diesen Unterricht Klassen gebildet werden können. Nach einer Erprobungsphase ist eine Ausweitung des alevitischen Religionsunterrichts auf weiteren Städten in BW vorgesehen.
Bildungsbeauftragter der AABF
Ismail Kaplan
Â